Wachstumsmarkt Altersvorsorge: Weniger ist mehr
A.T. Kearney-Studie zur deutschen Altersvorsorge: Produktvereinfachung und Abrücken vom Garantiezins erhöht Attraktivität

Düsseldorf, 08. November 2005
In Deutschland nutzen erst knapp 40 Prozent der Erwerbstätigen die neuen steuerlich begünstigten Möglichkeiten zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Wichtigster Grund dafür ist eine hierzulande weltweit einzigartige Komplexität: So kann man in Deutschland allein zwischen zehn Grundvarianten wählen, um seine Altersvorsorge zu gestalten. Komplizierte steuerliche Regelungen, bürokratischer Aufwand und die zahlreichen Produktvarianten stellen sowohl für Kunden als auch für Berater ein großes Hindernis dar. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung der Top-Managementberatung A.T. Kearney hervor. Neben den Versicherungen bietet sich vor allem für Banken ein sehr viel versprechendes Marktpotenzial, das es mit flexiblen und bedarfsgerechten Produkten zu erschließen gilt. Aber auch die neue Bundesregierung ist gefordert, die weltweit einzigartige Komplexität des deutschen Altersvorsorgemarktes durch eine entsprechende Deregulierung zu vereinfachen.
Der erklärte Rückzug des Staates aus der Altersversorgung bietet eine der größten Wachstumschancen für alle Anbieter von Vorsorgeprodukten. Entsprechend sind momentan vor allem Versicherungen und Banken, aber auch Asset Manager sehr bemüht, sich ein Stück des großen Kuchens zu sichern: Während heute noch rund 80 Prozent der laufenden Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen, ist bis zum Jahr 2030 mit einem Rückgang auf 50 bis 60 Prozent zu rechnen. Das dadurch entstehende „Vakuum“ werden die privaten Anbieter ausfüllen.
Enormes Wachstum zu erwarten
Entsprechend ist in den kommenden Jahren mit einem starken Wachstum des Altersvorsorgemarktes und einer Vervielfachung der Deckungsmittel, sprich der Ersparnisse für die Altersvorsorge, zu rechnen. „Die größte Steigerung wird dabei voraussichtlich bei der betrieblichen Altersversorgung liegen. Hier ist etwa eine Verzehnfachung der Deckungsmittel bis 2030 auf etwa vier Billionen Euro zu erwarten“, sagt Andreas Pratz, Principal bei A.T. Kearney im Bereich Financial Institutions und Leiter der Untersuchung: „Auch für die private Altersvorsorge bleiben die Aussichten rosig: Die Deckungsmittel dürften sich auf etwa drei Billionen Euro verfünffachen – inklusive Riester- und Rürup-Produkten.“
Schätzungsweise werden auch Ende 2005 mehr als 60 Prozent aller Erwerbstätigen noch immer keinen Gebrauch von den neu geschaffenen, steuerlich attraktiven Möglichkeiten zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge gemacht haben. „Entsprechend groß ist das Marktpotenzial für Versicherungen, Banken und Asset Manager“, meint Pratz. Allerdings kämpfen diese derzeit noch mit zwei großen Herausforderungen: Zum einen wurde durch die Regulierung der Vorsorgeprodukte in Deutschland eine international einmalige Produktkomplexität geschaffen, zum anderen leiden die weit verbreiteten kapitallebenbasierten Vorsorgeprodukte an einem Performance-Problem. Dieses liegt zum Teil auch in der Garantiezinsproblematik und der damit zusammenhängenden Regulierung der Anlagepolitik begründet.
Verwirrende Produktvielfalt
Durch die Vielzahl der Vorschriften, Anträge und Produkte (vgl. Info-Tabelle) haben alle Anbieter mit einer enormen Komplexität zu kämpfen. Zählt man nur die Grundvarianten zusammen, so können Kunden zwischen zehn unterschiedlichen Produkten wählen – im Gegensatz zu drei bis fünf Angeboten im internationalen Vergleich. Hinzu kommt, dass diese Produkte durch abweichende Förderungen, Bedingungen und Antragsverfahren gekennzeichnet sind. „Die vermeintliche Harmonisierung der Förderbedingungen im Alterseinkünftegesetz hat die Verwirrung bei Kunden – und gleichermaßen im Vertrieb – eher noch vergrößert. Die notwendige Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der betrieblichen Altersversorgung erhöht den Aufwand weiter“, schildert Pratz: „Weder Kunden noch Vertriebsmitarbeiter können mit dieser Komplexität umgehen. Fast alle Anbieter stellen daher einzelne Angebote in den Vordergrund. Dies entspricht jedoch nicht einer umfassenden kundengerechten Beratung und verunsicherte Kunden dürften mit Abschlüssen weiterhin zögerlich sein.“
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, der durch weitere Korrekturen zu einer Vereinfachung der Situation beitragen sollte. Das US-amerikanische Verfahren nach „401k“ könnte hier ein Vorbild sein: Einfache Handhabung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, transparente Produkte und klare steuerliche Vorteile führen zu einer hohen Akzeptanz der Eigenvorsorge. Zudem könnte durch eine solche Vereinfachung die Diskussion um eine Verpflichtung („Obligatorium“) zur privaten und vor allem betrieblichen Vorsorge beendet werden.
Aber auch die Vorsorgeanbieter können heute schon verbesserte Produkte anbieten – vorausgesetzt, es gelingt ihnen, Antworten auf das latente Renditeproblem der deutschen Lebensversicherung zu finden.
Abrücken vom Garantiezins als Chance begreifen
„Die derzeitigen Produkte sind mit einem niedrigen Garantiezins von 2,75 Prozent auf das so genannte Deckungskapital – etwa 75 Prozent der Prämien – ausgestattet. Unserer Analyse zufolge ist der Preis für eine derart geringe Garantie allerdings sehr hoch. Die Gesamtrendite der Produkte fällt bescheiden aus; zudem könnte den Kundenanforderungen im Hinblick auf Flexibilität der Produkte klarer entsprochen werden“, sagt Dr. Heinrich Focke, Leiter Financial Services für Zentraleuropa bei A.T. Kearney. „Häufig liegt den aktuell verfügbaren Produkten ein stark sicherheitsorientiertes Anlageverhalten zu Grunde – nämlich ein prozyklisches mit einem zu geringen Aktienanteil.“ Natürlich tragen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen dazu bei. Das Abrücken vom Garantiezins, der ja ein erlaubter „Höchstrechnungszins“ und nicht ein Mindestzins ist, wird bislang von den Versicherungen aber nicht in ausreichendem Maße genutzt: „Eine freiere Investitionspolitik macht sehr viel flexiblere Produkte möglich – und umgekehrt. Speziell für jüngere Versicherte halten wir einen höheren Aktienanteil – wie es beispielsweise bereits in Großbritannien der Fall ist – für besonders wichtig.“
Die Anbieter sind hier gefordert, ihre aktuellen Produkte weiter zu entwickeln: Durch ein Abrücken vom Garantiezins entstehen Spielräume für eine aktivere Anlagepolitik. Zudem sollten flexible und bedarfsgerechte Produkte die Kundenbedürfnisse wie Kapitalerhalt, flexible Einzahlungen oder die kurzfristige Wahl des Rentenbeginns in den Mittelpunkt stellen: „Eine Vielzahl von Produktinnovationen ist hier denkbar. Ausgangspunkt aller Produktüberlegungen sollte die Fokussierung auf die tatsächlichen Kundenbedürfnisse sein wie Kapitalschutz, Renditechance, Flexibilität, idealerweise verbunden mit einer steuerlichen Förderung. „Zudem ist kein Versicherer zu einem Garantiezins verpflichtet. Unabhängig von künftigen gesetzgeberischen Änderungen sollten die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten daher schon jetzt handeln“, resümiert Focke.
Info-Tabelle: In Deutschland existieren zehn Grundvarianten, um eine Altersvorsorge zu gestalten.
1. Basisrente („Rürup“)
2. Zusatzrente („Riester“) 3. Private Lebens-/Rentenversicherung 4. Banksparplan 5. Fondssparplan
6. Direktversicherung
7. Pensionskasse 8. Pensionsfonds
9. Unterstützungskasse 10. Pensionszusage
Weitere Informationen zur Altersvorsorge finden Sie in der beiliegenden
Broschüre . |