Legal Unbundling wird Industriekonsolidierung weiter treiben
300 Millionen Euro jährliche Kosten in der deutschen Energiewirtschaft durch rechtliche Entflechtung

Berlin, 21. Januar 2004
 | | Energiewirtschaft muss für Legal Unbundling 500 bis 600 Millionen Euro investieren |  | | Legal Unbundling kann vom Synergiekiller zum Geburtshelfer für neue Geschäftsmodelle werden und damit die Konsolidierung der Energiewirtschaft weiter vorantreiben |  | | Regionalversorger und Stadtwerke brauchen zügig einen operativen Fahrplan für den Umgang mit Unbundling und Regulator |
Die Unternehmensberatung A.T. Kearney hat auf Basis einer Studie errechnet, dass zur Umsetzung der rechtlichen Trennung von Vertrieb und Netzen Investitionen in Höhe von 500 bis 600 Millionen Euro anfallen werden. Zusätzlich werden laufende jährliche Kosten von 170 bis 200 Millionen Euro entstehen, zum Beispiel durch Doppelung von Funktionen und höheren Aufwand für die Pflege von IT-Systemen. „Die notwendigen Investitionen für das Legal Unbundling werden bis zu 1,5 Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmen, die jährlichen Kosten bis zu 0,2 Prozent des Umsatzes betragen“, erläuterte Berthold Hannes, Energieexperte und Mitglied der Geschäftsleitung von A.T. Kearney, am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin. Diese Kosten können jedoch durch eine systematische und rechtzeitige Vorbereitung kompensiert oder überkompensiert werden. „Voraussetzung ist, dass Legal Unbundling nicht nur als Synergiekiller, sondern als Geburtshelfer für neue Geschäftsmodelle begriffen wird“, sagte Hannes.
Laut einer von A.T. Kearney durchgeführten Studie zum Status der Vorbereitungen auf das Legal Unbundling fürchten die deutschen Energieunternehmen vor allem Synergieverluste und rückläufige Einnahmen aus den Netznutzungsentgelten. Daher halten sich gerade Stadtwerke und Regionalverteiler bei der Umsetzung der Vorschriften sehr zurück, während die großen, integrierten Unternehmen bereits weitgehend rechtlich entflochten sind. „Die großen Unternehmen haben hier vier bis fünf Jahre Vorsprung und können sich nun auf den Umgang mit dem Regulator konzentrieren“, sagte Hannes, „das kann für sie zum deutlichen Wettbewerbsvorteil werden.“
Matthias Cord, Energieexperte und Mitglied der Geschäftsleitung von A.T. Kearney, empfiehlt vom Legal Unbundling betroffenen Regionalversorgern und Stadtwerken daher, zügig einen operativen Fahrplan für den Umgang sowohl mit Unbundling als auch mit dem Regulator aufzustellen. „Die rechtlichen Unsicherheiten durch die noch nicht erfolgte Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht können durch eine auf Szenarien basierte Eskalationsstrategie abgefangen werden.“
Nach Auffassung von Cord haben Regionalversorger und Stadtwerke die Chancen des Legal Unbundling noch zu wenig erkannt. Die Zögerlichkeit der Stadtwerke bei der Umsetzung sei zwar angesichts der Kosten grundsätzlich verständlich, doch könnten viele Nachteile des Unbundling durch neue Geschäftsmodelle aufgefangen werden. „Zahlreiche Unternehmen planen, das Legal Unbundling zum Anlass zu nehmen, um die Ausgründung von Netz-, Vertriebs- und Shared-Services-Gesellschaften voranzutreiben. Regionale und wertschöpfungsspezifische Kooperationen solcher Gesellschaften können Synergieverluste durch das Unbundling im besten Fall sogar überkompensieren“, erwartet Cord.
Das Legal Unbundling wird nach Auffassung der Energieexperten von A.T. Kearney die Landschaft der Energieversorgung in bisher nicht gekannter Weise verändern. „Paradoxerweise wird gerade die Neugründung von Gesellschaften durch das Unbundling die Kleinteiligkeit der deutschen Energiewirtschaft verringern“, sagte Hannes. |